Hallo, auf dieser Seite findest Du die Update Übersicht der Software von:

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Datum /  Funktion /  Beschreibung:

20-03-2019

Rehasport News

Liebe Standortpartner,

seit Jahresbeginn gibt es wieder einige Neuerungen im Rehasport.

A         Preise ab 1. Januar 2019

 Die Gespräche und Verhandlungen zwischen unserem Verband „Rehasport-Deutschland e.V.“ und den Krankenkassen haben sich bis Ende Februar 2019 gezogen. Für die meisten Bundesländer besteht nun Klarheit über die Preise – rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Sie kümmern sich um nichts – wir sorgen dafür, dass bereits abgerechnete Einheiten aus 2019 auch rückwirkend mit den richtigen Preisen vergütet werden!

Über die aktuellen Preise können Sie sich über folgenden Link informieren:

http://www.rehasport-deutschland.de/info/vereinbarungen-mit-kostentraegern.html

Offen sind leider noch immer folgende Tarife:

  • IKK in Baden-Württemberg
  • AOK, BKK, IKK und SVLFG in Rheinland-Pfalz

Sobald wir hierzu Neuigkeiten erhalten, werden wir diese mit Ihnen über diesen Weg kommunizieren.

B          Neue Kostenübernahmeerklärung der mhplus BKK

 Die mhplus Betriebskrankenkasse hat uns darüber informiert, dass Sie ab sofort eine eigene Kostenübernahmeerklärung (siehe PDF: Musterverordnung der mhplus ) verwendet.

Diese ersetzt das Muster 56, welches an die Versicherten nach der Kostenübernahme nicht mehr ausgehändigt wird.

Herzliche Grüße
Ihr Team RehaVitalisPlus e.V.

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16-01-2019

Digitale Abrechnung AOK Bayern

Aktuelle News der AOK Bayern: Einführung der Genehmigungsnummer/ Genehmigungskennzeichen (GKZ), Genehmigungsdatum und neue Teilnahmebestätigungen

Liebe Kooperationspartner,

seit dem 01.01.2019 greifen neue Abrechnungsregeln bei der AOK Bayern.

Im Rahmen dieser neuen Regeln sind Sie als unserer Kooperationspartner verpflichtet, bei Verordnungen ab Genehmigungsdatum 01.01.2019, Angaben zur Genehmigungsnummer (GKZ) und zum Genehmigungsdatum zu leisten. Diese beiden Angaben finden Sie auf dem Genehmigungsschreiben der AOK Bayern.

Darüber hinaus fordert die AOK Bayern vom Leistungserbringer in diesem Zusammenhang die Nutzung neuer Muster der Teilnahmebestätigungen für den Rehasport.

Die neue Genehmigungsnummer wird innerhalb der azh-myYOLO Software nach Auslösen des Buttons „NeueRehaVo“ in das neue optionale verfügbare Feld „Genehmigungsnummer:“ eingepflegt. Diese wird im Anschluss automatisch auf der digitalen und manuellen Teilnahmebestätigung angegeben. Dies dient der eindeutigen Zuordnung und Zusammenführung Ihrer Abrechnung mit der Genehmigung.

Bei einer bereits angelegten Verordnung können Sie das GKZ nachtagen, indem Sie die Verordnung über „ändern“ aufrufen und das dort hinterlegte Feld „Genehmigungsnummer“ ausfüllen.

Durch diese Angabe ist es künftig für Leistungserbringer und Abrechnungszentren nicht mehr erforderlich, eine Verordnungskopie der Rechnung beizulegen – wie es bisher bei allen Zwischenabrechnungen der Fall war.

Um den neuen Regelungen der AOK Bayern gerecht zu werden, hat unser Partner – azh-myYOLO – ab sofort, folgende Änderungen für Sie in der azh-myYOLO Software vorgenommen:
• Anpassung der Verordnungsanlegung ➔ neues optionales Feld „Genehmigungsnummer“ für das GKZ der AOK Bayern.
• Neue Teilnahmebestätigung ➔ Gemäß den Vorgaben wurde für Teilnehmer der AOK Bayern die neue Teilnahmebestätigung im System hinterlegt.
Da die Angabe des GKZ bei Abrechnungen von AOK Bayern-Belegen mit Genehmigungsdatum ab dem 01.01.2019 Pflicht sein wird, führt eine fehlende Angabe dazu, dass die Verordnung nicht abgerechnet werden kann.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

RehaVitalisPlus e.V.
Vereinssitz Düsseldorf
Prof.- Oehler Str. 7
40589 Düsseldorf
Tel.: +49 (211) 99 540 438
Fax: +49 (211) 79 14 48
www.rehavitalisplus.de
info@rehavitalisplus.de

Ihr RehaVitalisPlus e.V Team

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25.02.2018

Das Update umfasst folgende Bereiche:

  • Wichtige Änderungen in der Abrechnung

Folgende Änderungen wurden an der Abrechnung vorgenommen:

  • Die AOK Baden-Württemberg fordert, dass alle Einheiten, die jahresübergreifend eingeholt wurden, auch in den Jahren getrennt auf den Teilnahmebescheinigungen abgerechnet werden.
  • Die Knappschaft erstattet Zwischenabrechnungen nur, wenn zwischen der ersten und der letzten Übungseinheit, die aktuell abgerechnet werden sollen, mindestens 6 Monate liegen. Dieser Vorgang wurde automatisiert.
  • Die Deutsche Rentenversicherung kann durch die Vorgabe ab sofort nur noch endabgerechnet werden. Dieser Vorgang wurde automatisiert.

Details manuelle Komplettabrechnung:

  • Teilnehmer der Krankenkasse Knappschaft / Bundesknappschaft werden in der Abrechnungsvorschau separat und am Ende der Abrechnungsaufstellung aufgelistet.
  • Hier werden die taggenauen Zeiten (6 Monate) zwischen der ersten und der letzten eingereichten Übungseinheit geprüft – abgelaufene Verordnungen werden immer in die Abrechnung mit aufgeführt.
  • Nach klicken auf „Abrechnung vornehmen“ werden diese Teilnehmer alphabetisch in der Abrechnungsliste im Korrekturstatus einsortiert.
  • ACHTUNG: Die Krankenkasse AOK Baden-Württemberg = Jahresabrechnung wird ohne Jahresabgrenzung in die manuelle Abrechnung übernommen

Details digitale Komplettabrechnung:

  • Hier wurde die Abgrenzung bei der Abrechnung des jahresübergreifenden Einheiten der AOK Baden-Württemberg realisiert.

  • Teilnehmer des Kostenträgers Knappschaft werden in der Abrechnungsvorschau separat unten aufgelistet und der entsprechende Kostenträger wird grün angezeigt.
    Diese Anzeige wird in die Abrechnung im Korrekturstatus übernommen.
  • Hier werden die taggenauen Zeiten (6 Monate) zwischen der ersten und der letzten eingereichten Übungseinheit geprüft – abgelaufene Verordnungen werden immer in die Abrechnung gezogen.
  • Bei Teilnehmern der Krankenkasse AOK Baden-Württemberg wird die Kassennummer rot angezeigt.

Diese Anzeige wird in die Abrechnung im Korrekturstatus übernommen.