Rehasport News vom 20.01.2021

Liebe Standortpartner,

unser neuestes Update unserer RehaVitalisPlus – azh-myYOLO Software beinhaltet die Versendung von Kurs-Einladungen und Absagen per E-Mail und SMS.

 

Ab sofort können Sie an Ihre Kursteilnehmer E-Mails und SMS direkt aus Ihrer RehaVitalisPlus – azh-myYOLO Software senden.

Bei einem Kursausfall können Sie hiermit alle Kursteilnehmer per Knopfdruck informieren. Die Funktion kann jedoch auch als Erinnerungsfunktion eingesetzt werden, indem Sie Ihre Kursteilnehmer auf bevorstehende Termine hinweisen und so Ihre Kursauslastung deutlich steigern!

Die Funktion finden Sie im Kursplaner, innerhalb jedes Kurses über den Button [Teilnehmer einladen] und [Kurs absagen].

 

 

 

 

Wir haben Ihnen bereits Text-Vorlagen eingestellt, die Sie natürlich individuell anpassen können.

Für die Versendung von SMS fallen zusätzliche Versandentgelte an. Hierzu müssen Sie entsprechende Kontingente innerhalb RehaVitalisPlus – azh-myYOLO aufladen (netto ab 0,066 € / SMS). Je mehr SMS-Einheiten Sie auswählen, desto niedriger wird der Preis! (Siehe Bild)

Die Auflade Funktion finden Sie in den Einstellungen / Grundeinstellungen, wo Sie ebenfalls Ihre kontakt – E-Mailadresse einpflegen.

Ohne die pflege Ihrer E-Mailadresse funktioniert die Kurseinladung und Kursabsage nicht.

Ihre ausgewählte Mobilfunknummer für SMS-Kurseinladungen schicken Sie bitte per E-Mail an die software@rehavitalisplus.de

 

 

 

 

Rehasport News vom 13.05.2020

Liebe Standortpartner, 

heute möchten wir Sie über die Verlängerungen von Verordnungen während der Corona Epidemie informieren.

Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) zum Genehmigungsverfahren

Innerhalb der RehaVitalisPlus – azh-myYOLO Software!

Können Sie Ihren Patienten nicht wie gewohnt in die Kurse einpflegen? Dann ist höchstwahrscheinlich seine Verordnung abgelaufen! 

 

 

Rehasport News vom 15.04.2020

Liebe Standortpartner,

wir möchten Ihnen heute folgend die wichtigsten Links zum aktuellsten Thema zur Verfügung stellen. 

Serienbrief-Funktion um alle aktiven Rehasportler für Tele-Kurse anzuschreiben:

https://www.rvp-rehasoftware.de/inc/reporting/serienbrief.asp?reportName=Serienbrief_an_Mitglieder_Corona

Auswahlliste zur Erstellung für einen eigenen Serienbrief:

https://www.rvp-rehasoftware.de/inc/reporting/showReport_inline.asp?reportName=corona%20Personen%20excel

 

Rehasport News vom 05.03.2020

Liebe Standortpartner,

rückwirkend ab 01.01.2020 gibt es nach Verhandlungen unseres Verbandes Rehasport-Deutschland e.V. mit den Krankenkassen neue Vergütungssätze.

A Vergütungssätze

Die Übersichten über Ihr Bundesland finden Sie unter folgenden Link:

„Vergütungssätze“

B Verträge Rentenversicherung

Mit zwei weiteren Rentenversicherungen konnten Vereinbarungen getroffen werden:

  • DRV Baden-Württemberg: gültig ab 1. Januar 2020
  • DRV Bund: gültig ab 1. März 2020

Die jeweils geltenden Vergütungssätze sind in die Übersichten aufgenommen worden.

Darüber hinaus möchten wir Sie über die weiteren Entwicklungen in der Abrechnungsphase informieren.

  1. Nur eine Abrechnung pro Monat
  2. Genehmigungsnummer der AOK Bayern und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
  3. Nicht korrigierte Rücksendungen / Kürzungen
  4. Dokumentationspflicht des Übungsleiters

1.) Nur eine Abrechnung pro Monat

Aktuell erhalten wir vereinzelt mehrere Abrechnungen pro Standort an unterschiedlichen Tagen in einem Monat. Bitte rechnen Sie maximal 1x pro Monat ab!

Darüber hinaus bitten wir Sie, sofern Sie die Abrechnung in der azh-myYOLO Software bearbeiten, darauf zu achten, dass Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Abrechnungsmodule ausführen und uns die Verordnungen in einem Paket oder Umschlag zuschicken.

Das bedeutet für Sie, sofern Sie ein hybrid arbeitender Standortpartner sind, verfügen Sie über 3 Abrechnungsmodule „Manuelle Abrechnung, Digitale Abrechnung und Privatabrechnung“. Somit müssen Sie alle drei Abrechnungsmodule ausführen und uns die jeweiligen erforderlichen Verordnungen pro Modul sortieren und in einem Paket oder Umschlag zuschicken.

2.) Genehmigungsnummer der AOK Bayern und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Am 16.01.2019 haben wir Sie über die Einführung der Genehmigungsnummer der AOK Bayern informiert. Drüber hinaus zog die Landwirtschaftliche Krankenkasse am 01.11.2019 mit Ihrer Einführung der Genehmigungsnummer nach.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Genehmigungsnummer Ihrer Patienten, die bei der AOK Bayern und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind in der azh-myYOLO Software vorhanden sind. Darüber hinaus müssen alle manuell arbeitenden Standortpartner darauf achten, dass die Genehmigungsnummer auf der letzten Seite der Teilnahmebestätigung aufgedruckt ist.

3.) Nicht korrigierte Rücksendungen / Kürzungen

Aktuell erhalten wir nicht bearbeitete Rücksendungen und Kürzungen mit Ihrer eingereichten Abrechnung. Wir bitten Sie, die von uns zugesandten Rücksendungen und Kürzungen zu prüfen und sofern möglich die erforderlichen Maßnahmen zur Korrektur zu ergreifen, bevor Sie diese wieder zu Ihrer Abrechnung zusteuern.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Kürzung haben, so kontaktieren Sie unsere Sachbearbeiterin Frau Scheffer.

Kontaktdaten:

Frau Selina Scheffer

E-Mailadresse: info@rehavitalisplus.de

Tel. 0211 – 99 540 438

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rücksendung haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn Kaspar.

Kontaktdaten:

Herr André Kaspar

E-Mailadresse: info@rehavitalisplus.de

Tel. 0211 – 99 540 438

4.) Dokumentationspflicht des Übungsleiters

Bei einer Überprüfung der azh-myYOLO Software ist uns aufgefallen, dass nicht alle Übungsleiter Ihrer Dokumentationspflicht „Dokumentation der Übungsveranstaltungen“ (z.B. besondere Vorkommnisse, Inhalt der Rehabilitationssporteinheit) nachkommen. Daher die dringende bitte, tragen Sie pro Kurs im Bemerkungsfeld innerhalb der azh-myYOLO Software ein, was Sie als Thema behandelt haben. Dies ist zum Beispiel bei eventuellen Versicherungsfällen nach einem Unfall von Wichtigkeit.

Rehasport News vom 29.01.2020

Liebe Standortpartner,

heute möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Abrechnungsphase informieren.

Aktuelle Themen:

  1. TB – Jahresausdruck / Abgeschnittene Fußzeile
  2. Fehlende digitale Übungsleiter Unterschrift
  3. Ihre Abrechnung als Vorschau, Entwurf oder freigegebene Abrechnung
  4. Kürzungen bei Vereinswechsel

1.) TB – Jahresausdruck / Abgeschnittene Fußzeile

Sollten Sie „manuell“ oder „hybrid“ abrechnen, so drucken Sie noch vor Ihrer Freigabe der Abrechnung den TB – Jahresausdruck Ihrer Abrechnung aus der azh-myYOLO Software aus.

Wichtig achten Sie darauf, dass auch die Fußzeile auf Ihren Ausdrucken enthalten ist.

Sollte keine Fußzeile enthalten sein, so müssen Sie Ihre Browser Einstellungen ändern.

Bei Mozilla Firefox geht dies wie folgt:

1.1) Sie betätigen die drei Striche, um in die Einstellungen Ihres Browsers zu gelangen.

1.2) Sie wählen die Einstellungen aus und wechseln in diese.

1.3) Sie scrollen zu „Anwendungen“ und stellen die Portable Document Format (PDF) auf das von Ihnen gewünschte PDF Programm um.

In unserem Beispiel nutzen wir Adobe Acrobat Reader DC.

Sie können aber z.B. auch PDF24 nutzen.

 

Für Google Chrome Anwender:

1.4) Nachdem Sie die Teilnahmebestätigungen als PDF – Datei geöffnet haben, betätigen Sie das Drucker Symbol.

1.5) Ihre Druckereinstellungen öffnen sich. Über die Schaltfläche „Weitere Einstellungen“ können Sie Ihren Drucker einstellen.

1.6) Über Skalieren können Sie sofern Ihr Drucker über diese Funktion verfügt den Druckbereich anpassen. Sollte dies nicht funktionieren, so nutzen Sie den Mozilla Firefox oder Sie laden sich Ihren TB -Jahresausdruck als PDF – Datei auf Ihren Desktop PC, Laptop oder Netbook und öffnen diesen über Ihr ausgewähltes PDF Programm.

2.) Fehlende digitale Übungsleiter Unterschrift

Aktuell vermehrt erhalten wir digitale Abrechnungen, wo die Übungsleiter Unterschrift in der azh-myYOLO Software nicht hinterlegt ist.

Diese wird wie folgt eingeholt:

2.1) Innerhalb der azh-myYOLO Software wählen Sie den Button alle Personen.

2.2) Sie wählen im Anzeige Status: Mitarbeiter aus. Im Anschluss werden all Ihre Übungsleiter aufgelistet. Sie wählen Ihren Übungsleiter aus und wechseln über Details in seine Mitarbeiter Stammdaten Anzeige.

2.3) In den Stammdaten angekommen betätigen Sie den Button bearbeiten/ändern.

2.4) Über das rote Unterschriften Pad können Sie nun die fehlende digitale Unterschrift einholen.

3.) Ihre Abrechnung als Vorschau, Entwurf oder freigegebene Abrechnung

3.1) Aktuell kommt es gelegentlich vor, dass die Abrechnung nicht richtig gestartet wird, sondern man sich nur den Vorschaumodus anzeigen lässt und sich hier die Excelliste ausdruckt.

Dieser Vorschau – Modus ist dafür gedacht, dass Inhaber, Studioleiter oder Rehasportverantwortliche sich einen kurzen Überblick über Ihre offenen Einheiten verschaffen können.

Sollten Sie daher wirklich eine Abrechnung starten wollen, so betätigen Sie den Button [Abrechnung starten].

 

3.2) Erst dann wird Ihre Abrechnung gestartet und in den Entwurf versetzt. Nun wechseln Sie in den Entwurf, nehmen sich Ihre Verordnungen und gegebenenfalls Ihre Teilnahmebögen und bearbeiten diese.

Im Anschluss geben Sie Ihren bearbeiteten Entwurf über den Button [Abrechnung freigeben] für RehaVitalisPlus e.V. frei.

4.) Kürzungen bei Vereinswechsel

Seit einiger Zeit erhalten wir RehaVitalisPlus e.V. vermehrt Kürzungen der Barmer GEK und der AOK Baden-Württemberg auf Grund von nicht genehmigtem Vereinswechsel.

Um diesen Kürzungen entgegen zu steuern, bitten wir Sie ab sofort darum, sich sobald Sie einen Vereinswechsel Patienten der Barmer GEK oder der AOK Baden-Württemberg erhalten, dass dieser sich eine kopierte Verordnung neu von der Barmer GEK oder AOK Baden-Württemberg genehmigen lässt.

 

 
Rehasport News vom 02.01.2020

Liebe Standortpartner, wir möchten Ihnen folgende Änderung im Bereich „Abrechnung und Preisänderung unserer Privatpatienten“ mitteilen.

Ab den 01.01.2020 werden unsere Privatpatienten von unserem Partner der „azh“ abgerechnet. Die Patienten erhalten demnach nicht mehr direkt Ihre Rechnung von RehaVitalisPlus e.V., sondern von dem Abrechnungszentrum azh.

Durch diese Änderung definieren wir die Preise in allen Bundesländern wie folgt:

604503 – 6,00 €

604509 – 7,00 €

604504 – 9,00 €

604511 – 9,00 €

604507 – 12,00 €

Bitte kommunizieren Sie dies auch mit Ihren Privatpatienten und setzen Sie diese in Kenntnis über die Preisänderung.

Darüber hinaus wurde uns von unserem Verband „Rehasport Deutschland e.V.“ mitgeteilt, dass die Postbeamten Krankenkasse Rückwirkend seit dem 01.01.2019 seinen Abrechnungseinheitspreis geändert hat. Dieser beträgt nun 8,20 € für alle Positionsnummern.

Sie kümmern sich um nichts – wir sorgen dafür, dass bereits abgerechnete Einheiten aus 2019 auch rückwirkend mit den richtigen Preisen vergütet werden!


Rehasport News vom 08.11.2019

Liebe Standortpartner,

wir haben erneut wichtige Informationen aus der Gesundheitsbranche für Sie, die wir Ihnen schnellstmöglich mitteilen möchten.

Änderungen der Kassenverordnung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie der BIG direkt gesund

 

Landwirtschaftliche Krankenkasse

 

Der Versicherte erhält aktuell durch die LKK – „Landwirtschaftlichen Krankenkasse“ eine ungenehmigte Verordnung sowie ein Genehmigungsschreiben.

Neu auf diesem Genehmigungsschreiben ist die Einführung der Genehmigungsnummer, die dieselbe Funktion hat wie die Genehmigungsnummer der AOK Bayern sowie der ausgeschriebene Genehmigungsverzicht der wie folgt lautet:

„Nach den Vorschriften für das Sozialverwaltungsverfahren ist dieses Schreiben ohne Unterschrift gültig.“

Somit übernehmen Sie die Genehmigungsnummer bei der Verordnungsanlage innerhalb der azh-myYOLO Software wie folgt:

BIG direkt gesund

 

Patienten der BIG direkt gesund erhalten seit kurzer Zeit nur noch ein Begleitschreiben sowie den Ausschnitt der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Nach Rücksprache mit unserem Verband „Rehasport-Deutschland e.V.“ haben wir folgende Information für Sie:

Unser Verband „Rehasport-Deutschland e.V.“ ist bereits in Kontakt mit der BIG direkt gesund getreten um die zwingend erforderlichen Ergänzungen auf der Verordnung zu besprechen.

Ansprechpartner für das neue Genehmigungsverfahren ist Frau Annika Dülfer von der BIG direkt gesund

Tel.: 0231-55572810

Mail: Annika.duelfer@big-direkt.de

Zukünftig wird die erste Seite der Verordnung mitgeschickt, dies ist für Anfang 2020 geplant.

Die Frequenz pro Woche wurde bereits geändert und ist jetzt in der erstellten Kostenübernahme enthalten.

Die bislang erstellten Kostenübernahme- Begleitschreiben sind für die Abrechnung unzureichend. Die komplette Verordnung ist aber bei der BIG direkt gesund hinterlegt und kann von jedem Standortpartner für die Abrechnung angefordert werden.

Diesbezüglich sollten Sie Kontakt mit Frau Dülfer aufnehmen.

Bedeutet für Sie, dass Sie Frau Annika Dülfer per E-Mail kontaktieren und die gescannte Verordnung anfordern. Mit dieser Kopie der Verordnung erhalten Sie alle Daten, die Sie für die azh-myYOLO Software benötigen. Zusammen mit der erstellten Kostenübernahme können Sie die Patienten wie gewohnt abrechnen.

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Rehasport News vom 21.08.2019
„Genehmigungsverzicht der AOK Rheinland – Pfalz/Saarland“

Liebe Standortpartner,

im Rahmen einer Sondervereinbarung verzichtet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ab dem 1. August 2019 auf die vor Beginn des Rehasports erforderliche Genehmigung der Verordnung für Rehabilitationssport.

Somit brauchen Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre auf Muster 56 ausgestellten Verordnungen nicht mehr vorab von der Kasse genehmigen lassen.

Bitte prüfen Sie, ob die Muster 56 vom jeweiligen Arzt vollständig ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wurden. Bei Rehabilitationssport für schwerstbehinderte Menschen muss die Notwendigkeit dieser Leistung auf der Verordnung durch den Arzt bestätigt werden.

Der Beginn der Genehmigung ist gleichzusetzen mit dem Rezeptausstellungsdatum.

Weitere vertragliche Besonderheiten in einzelnen Bundesländern:

Vereinbarung über einen Genehmigungsverzicht

  • IKK Südwest  – nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • AOK Hessen – gilt für alle Bundesländer
  • AOK Rheinland-Pfalz Saarland – gilt für alle Bundesländer

Fristen

  • Niedersachsen
  1. 3 Monate nach Ausstellung der Verordnung muss mit der Maßnahme begonnen werden
  2. Unterbrechungsfrist: 3 Monate

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Neue Vergütungssätze
Rheinland-Pfalz und Saarland

Liebe Rehasportanbieter,

endlich können wir Ihnen die rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland geltenden neuen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport mitteilen. Die entsprechenden Übersichten finden Sie hier zum Download.

Rheinland-Pfalz         Saarland

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22.07.2019 – Rehasport News

Liebe Standortpartner,

vor wenigen Tagen haben wir eine wichtige Information von unserem Kooperationspartner der azh-myYOLO erhalten, die wir Ihnen schnellstmöglich mitteilen möchten. Die AOK Bayern hat Anfang des Monats Juli 2019 entschieden rückwirkend ab dem 01.01.2019 den Punkt (7) der Anlage 5 der Zusatzvereinbarung der Rahmenvereinbarung für die Abrechnung geltend zu machen.

Unser 2. Vorsitzender Herr Sven Schoenborn konnte mit der AOK Bayern soweit verhandeln, dass diese Regelung erst ab dem 01. August 2019 für RehaVitalisPlus e.V. geltend gemacht wird. Alle Kürzungen die bereits von der AOK Bayern gekürzt oder in die Wege geleitet wurden unterliegen allerdings dem Punkt (7) der Anlage 5 (vgl. § 7 der Vereinbarung) die wie folgt lautet:

 Rahmenvereinbarung Anlage 5

(7) Zwischenabrechnungen sind frühestens nach 6 Monaten Leistungsabgabe gerechnet ab Genehmigungsdatum der Krankenkasse möglich. Gleiches gilt auch für weitere Verordnungen. (siehe auch hier!)

Bedeutet für Sie:

Die AOK Bayern gestattet Zwischenabrechnungen nur, wenn zwischen der ersten und der letzten Übungseinheit, die aktuell abgerechnet werden sollen, mindestens 6 Monate liegen. Ausnahme: Falls der Rehasportler die Maßnahme vorzeitig beendet, kann natürlich ohne Berücksichtigung dieser 6-Monats-Regel abgerechnet werden, sofern von Ihnen auf der 3. Seite der Teilnahmebestätigung die Option „Endabrechnung“ angekreuzt wurde. Bei der digitalen Abrechnung müssen Sie die Verordnung innerhalb der Software mit dem setzen des „absoluten Ende“ beenden.

Hinweis:

Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung inklusive der AOK Bayern Patienten bis zum 31.07.2019 bei uns RehaVitalisPlus e.V. ein. Bei Einreichungen ab dem 01.08.2019 gilt die Regelung nach Punkt (7) der Anlage 5.

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ACHTUNG! – Haben Sie Ihre NEUES PASSWORT schon geändert?

Durch die Verschärfung der Datenschutzbestimmungen müssen Sie für Ihren Zugang zu azh-myYOLO, Ihr Passwort, den neuen Richtlinien zur Vergabe anpassen.

Hierzu müssen Sie, zusammen mit Ihrem Studioleiter und mit seinem Zugang, ein neues Passwort anlegen.

Die Passwortänderung muss bis einschließlich zum 31.07.2019 angepasst werden.

Was müssen Sie tun?
Betätigen Sie die Kachel Einstellungen und wechseln Sie in die Benutzerverwaltung.

Innerhalb der Benutzerverwaltung betätigen Sie den Button [Bearbeiten], sodass Sie auf der nächsten Seite Ihr Passwort ändern können.

 

 

 


Ab dem 01.08.2019 haben Sie mit Ihrem alten Passwort keinen Zugang mehr zum System.

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Liebe Standortpartner,

seit dem 01.07.2019 gibt es in den folgenden Bundesländern neue Vergütungssätze:

Thüringen und Sachsen.

Wichtige Information zu Ihrer Abrechnung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab den 02.07.2019 folgende Rentenversicherungsträger über die Abrechnungsmodule „manuell“ und „digital“ innerhalb der „Komplett- sowie Endabrechnung von abgelaufenen Verordnungen abrechnen“.

Deutsche Rentenversicherung Nord

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Sofern Sie in der azh-myYOLO Software vor dem 02.07.2019 einen Entwurf erstellt haben, oder einen freigegebenen Entwurf, der noch nicht abgerechnet wurde vorliegt werden diese wie gewohnt über das private Abrechnungsmodul abgerechnet.

Darüber hinaus bleiben alle anderen Deutschen Rentenversicherungsträger wie gehabt in dem Privaten- Abrechnungsmodul enthalten.

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Rehasport News

20.03.2019
Preisänderungen und neue Teilnehmerbestätigungen
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Achtung:
Digitale Unterschrift AOK Bayern

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